Gruppen verbundener Kunden nach Art. 4 (1)(39) CRR sowie Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
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Wie sind Kreditnehmer zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 39 CRR (Capital Requirements Regulation) bzw. zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen? Wie sind die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden, insbesondere der erst kürzlich veröffentlichte RTS zu den Gruppen verbundener Kunden? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar mit dem Schwerpunkt auf der Bildung von Gruppen verbundener Kunden.
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